Info für Grundstücksbesitzer / Hebesteuersatz für Grundsteuer A und B liegt ab 1.01.2025 bei 410 %
Aufgrund der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes wurde die Grundsteuer mit der Grundsteuerreform neu geregelt. Im Rahmen dieser Reform hat jeder Grundstücksbesitzer neue Grundsteuermessbeträge vom Finanzamt mitgeteilt bekommen, die meistens von den alten Werten abweichen. Dadurch wird es erforderlich, dass die Gemeinden neue Hebesätze für die Grundsteuern festlegen, weil durch die Reform die Gesamteinnahmen pro Gemeinde durch die Grundsteuer in etwa gleich bleiben sollen.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Willingshausen hat in ihrer Sitzung vom 14.11.2024 entschieden, für die Grundsteuer A und B jeweils einen Hebesatz von 410 % zu erheben. Somit kann sich jeder Grundstücksbesitzer anhand der neuen Grundsteuermessbeträge und des Hebesatzes von 410 % ausrechnen, wie viel Grundsteuer ab 1.01.2025 zu zahlen ist.
Laut vorläufigen Berechnungen erzielt die Gemeinde hierdurch im Jahr ca. 24.000 Euro Mehreinnahmen im Bereich der Grundsteuer verglichen mit dem Jahr 2024.
Bild zur Meldung: Info für Grundstücksbesitzer / Hebesteuersatz für Grundsteuer A und B liegt ab 1.01.2025 bei 410 %