Richtlinien
Richtlinien für die Nutzung des Bürgerbusses
1. Der Bürgerbus des Vereins „Bürgerbus Willingshausen“ mit dem amtl. Kennzeichen HR BB 2019, steht in erster Linie allen nichtmobilen Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde Willingshausen im Rufsystem während der Wochentage (Dienstag von 09.00 Uhr bis 13.30 Uhr und Donnerstag von 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr) zur Verfügung. Die Fahrten sind mindestens ein Werktag vor Fahrtantritt dem Geschäftsführer anzuzeigen:
Heinrich Keller
Ziegenhainer Straße 17
34628 Willingshausen – Merzhausen
06697 / 919048
0171 / 9407033
Fahrten, welche durch die ehrenamtlichen Fahrer durchgeführt werden, sollten sich auf Willingshausen und das Mittelzentrum Schwalmstadt beschränken. Auch Fahrten zu den Kliniken in der Region Alsfeld, Kassel und Marburg sind möglich.
Ein Anspruch auf den ehrenamtlichen Fahrdienst besteht nicht. Der Fahrdienst ist kostenlos und basiert auf Spendenbasis.
Der Verein Bürgerbus Willingshausen stellt den Bürgerbus auch den örtlichen Vereinen, Kirchengemeinden und Organisationen, Freiwilligen Feuerwehren in der Gemeinde Willingshausen zur Verfügung. Eine Nutzung zu gewerblichen Zwecken ist untersagt. Aufgrund des langen Radstandes und der reduzierten Bodenfreiheit durch die ausfahrbare Trittstufe ist das Befahren von unbefestigten Straßen, Wegen und Plätzen nicht erlaubt.
Ein Rechtsanspruch auf Ausleihe und Nutzung des Bürgerbusses besteht nicht.
2. Der Bürgerbus und der Fahrzeugschlüssel sind, wie vereinbart, während der Dienststunden bei der Gemeindeverwaltung abzuholen.
3. Zur Legitimation der Fahrerin oder des Fahrers werden zusammen mit dem Fahrzeugschlüssel, eine Überlassungsvereinbarung, sowie ein Fahrtenbuch und der Fahrzeugschein ausgehändigt, die im Bürgerbus mitzuführen sind.
4. Nutzer, die den Bürgerbus entleihen, dürfen nur zuverlässige und geeignete Personen als Fahrer/-innen einsetzen. Die Fahrer/-innen sind dem Verein Bürgerbus Willingshausen vor Übernahme des Fahrzeugs namentlich zu benennen. Fahrer/-innen des BBW müssen mindestens im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis „alt“ Klasse 3 bzw. „neu“ der Klasse B sein. Die Fahrerlaubnis ist auf Anfrage vorzulegen. Die Probezeit (Fahrerlaubnis auf Probe gem. § 2 a StVG) muss abgelaufen sein. Für den Fahrer/in gilt ein absolutes Alkoholverbot.
5. Mit der Unterzeichnung der Überlassungsvereinbarung erkennt der Nutzer die Benutzungsrichtlinien für den Bürgerbus an.
6. Der Bürgerbus ist umgehend nach Ablauf des vereinbarten Nutzungszeitraums zusammen mit den nach Nummer 3 aufgelisteten Unterlagen während den Dienstzeiten der Gemeindeverwaltung zurück zu geben.
7. Der Bürgerbus ist ausschließlich zur Personenbeförderung bestimmt. Eine Beförderung von Material oder Tieren ist nicht zulässig. Es dürfen maximal 8 Personen, zuzüglich Fahrer, befördert werden.
8. Der Bürgerbus ist von allen Nutzern und Fahrern pfleglich zu behandeln. Im Fahrzeug ist das Rauchen, Essen und Trinken verboten.
9. Ins Fahrtenbuch sind einzutragen:
a) Datum
b) Kilometerstand und Uhrzeit bei Fahrtbeginn
c) Nutzungsart (ankreuzen)
d) Name Fahrer/-in
e) Kilometerstand bei Fahrtende
f) Gefahrene Kilometer
g) Anzahl der beförderten Personen
h) Zielort
10. Der Bürgerbus ist ausschließlich mit Dieselkraftstoff zu betanken. Tankquittungen sind dem Geschäftsführer vorzulegen und werden mit dem Nutzungsentgelt verrechnet. Es ist an den Tankstellen in der Gemeinde Willingshausen, Ide in Loshausen und Korell in Merzhausen, zu tanken.
11. Für den Bürgerbus ist seitens der Gemeinde eine ausreichende Kfz-Haftpflichtversicherung und eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen. Soweit im Rahmen der Nutzung verursachte Schäden nicht von der v. g. Versicherung übernommen werden, sind diese vom Nutzer zu tragen, der das Fahrzeug bei Eintritt des Schadens gefahren hat.
12. Verwarnungs- und Bußgelder sowie sonstige Aufwendungen für verkehrswidriges Verhalten sind vom Nutzer zu tragen. Der Verein ist berechtigt, die Nutzerdaten im Rahmen einer Fahrerermittlung an die Polizei bzw. zuständige Behörde weiterzugeben.
13. Alle Schäden am Bürgerbus sind unverzüglich dem Verein Bürgerbus Willingshausen anzuzeigen. Die Gemeindeverwaltung nimmt ggfls. Kontakt mit der Versicherungsgesellschaft auf. Unfälle jeglicher Art, Personen- oder Wildschäden sowie Diebstähle sind außerdem sofort der Polizei zu melden.
14. Die einschlägigen Bestimmungen für die Beförderung von Personen (z. B. Gurtpflicht), insbesondere auch für den Transport von Kindern (z. B. Kindersitz) sind einzuhalten. Die Verantwortung hierfür liegt ausschließlich bei der Fahrerin oder beim Fahrer. Kindersitze werden nicht vom Verein zur Verfügung gestellt.
15. Die Benutzungsgebühr für den Bürgerbus beträgt derzeit:
Für Vereine und sonstige Organisationen 0,35 Euro je gefahrenen Kilometer, inklusive Kraftstoff.