Gebührenordnung Antreffhalle / Gemeindevorstand lehnt Ausnahmen von der beschlossenen Gebührenordnung ab

16.02.2020

Verschiedene Mitglieder des MGV Merzhausen und der  Merzhäuser Landfrauen hatten sich über die neue Gebührenordnung für die Antreffhalle beklagt. Konkret war es so, dass für eine Chorprobe des MGV mit dem Bundeschor die Räumlichkeiten des evangelischen Gemeindehauses zu klein waren. Daher erkundigte man sich bei der Gemeinde, ob die Chorprobe in der Antreffhalle erfolgen könne. Allerdings sollte der MGV für die Probe, die eine Stunde gedauert und keinerlei Einnahmen erbracht hätte, 100 Euro zahlen. Daraufhin fragte der MGV bei der Gemeinde Schrecksbach an und dort war es möglich, kostenlos in der Mehrzweckhalle zu proben.

Was die Merzhäuser Landfrauen betrifft, so haben diese in der Vergangenheit die Schwälmer Stube mit Küchenzeile genutzt, um dort Back- oder Kochvorführungen durchzuführen, bei denen ebenfalls keinerlei Einnahmen erzielt wurden. Da die Landfrauen jetzt 100 Euro für die Schwälmer Stube zahlen sollen, können sie derartige Vorführungen nicht mehr anbieten, weil sich der Verein dies finanziell nicht erlauben kann.

Anhand dieser zwei Beispiele hatte der Ortsbeirat Merzhausen vorgeschlagen, dass in derartigen und ähnlichen Fällen, bei denen Vereine keinerlei Einnahmen durch Getränkeverkauf oder Eintrittsgeld erzielen und es in Merzhausen keinen anderen Ort für die Veranstaltung gibt, der Gemeindevorstand Ausnahmen von der Gebührenordnung genehmigen kann, sodass die Vereine bei solchen Gelegenheiten die Antreffhalle kostenlos nutzen können, da es auch im Interesse der Kommune ist, dass das Vereinsleben in Merzhausen nicht noch weiter ausgedünnt wird.

Am 13.02.2020 teilte der Gemeindevorstand mit, dass kein Handlungsbedarf besteht, die Satzung zu ändern.

 

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